Depot & Broker
Depotübertrag: Wertpapiere zu einem anderen Broker umziehen

Beim Depotübertrag zieht der neue Broker Ihre Wertpapiere vom alten Depot in das neue um, ohne dass Sie verkaufen müssen. Der Übertrag ist in der Regel steuerneutral, weil kein Verkauf stattfindet, und wird bei dem neuen Broker beauftragt.
Für den Depotübertrag eröffnen Sie ein Depot beim neuen Anbieter und erteilen dort einen Übertragungsauftrag mit Ihren Depotdaten. Der alte Broker liefert die Wertpapiere inklusive Anschaffungsdaten. Das dauert meist ein bis drei Wochen. Verlustverrechnungstöpfe und Freistellungsaufträge wandern nicht automatisch mit, Sparpläne müssen neu eingerichtet werden. Der abgebende Broker darf unter Umständen ein Entgelt verlangen.
Wie läuft ein Depotübertrag ab?
Der Übertrag wird vom neuen Broker angestoßen, nicht vom alten. Dort gibt es entweder ein Online-Formular oder ein Papierformular, in dem Sie Name und Anschrift des alten Instituts, Depotnummer, Wertpapiere nach ISIN und Stückzahl oder „gesamtes Depot“ angeben. Der neue Broker leitet den Auftrag an das alte Institut, das die Papiere über die Clearingstelle in das neue Depot liefert.
Die Schritte im Überblick:
- Depot beim neuen Broker eröffnen und freischalten lassen.
- Übertragsauftrag online oder per Formular beim neuen Broker einreichen.
- Gegebenenfalls Freigabe beim alten Broker bestätigen.
- Lieferung der Wertpapiere abwarten und den Eingang kontrollieren.
- Altes Depot erst schließen, wenn alle Positionen eingegangen sind.
Wie lange dauert der Übertrag und was kostet er?
Je nach Anbieter vergehen meist ein bis drei Wochen, bei Auslandsverwahrung oder Sonderfällen auch länger. Wichtig: Bis zum Eingang bleiben die Wertpapiere im alten Depot und sind nicht handelbar. Planen Sie also keine Verkäufe unmittelbar vor oder während des Übertrags.
Zu den Kosten finden Sie Angaben in beiden Preisverzeichnissen. Manche Broker übernehmen die Gebühren des abgebenden Instituts, andere nicht. Typische Entgelte betreffen die Abgabe pro Position oder pauschal je Depot. Der Betrag steht im Preis- und Leistungsverzeichnis des abgebenden Brokers, weil dieser Gebühren für die Lieferung stellt.
Keine Steuer- oder Anlageberatung: Prüfen Sie vor dem Übertrag, ob der neue Broker alle Ihre Wertpapiere verwahren kann und wie Gebühren und Verluste behandelt werden. Fehlerhafte Aufträge können zu Verzögerungen führen. Einen Anspruch auf eine gesetzliche Wechselhilfe wie beim Girokonto gibt es für Depots nicht, ein Verkauf mit anschließendem Neukauf kann dagegen Steuern auslösen.
Ist ein Depotübertrag steuerlich neutral?
Ein Übertrag ohne Gegenleistung ist kein Verkauf und löst deshalb keine Besteuerung aus. Damit die neue Bank später korrekt abrechnen kann, übermittelt der alte Broker die Anschaffungskosten und das Anschaffungsdatum jeder Position. Fehlen diese Angaben, kann die neue Bank die Gewinne nicht korrekt ermitteln, und Sie müssen die Anschaffungsdaten selbst nachweisen. Kontrollieren Sie deshalb nach dem Übertrag die Einstandskurse im neuen Depot.
Anders ist der Verkauf mit anschließendem Neukauf: Er realisiert Gewinne oder Verluste, löst die Abgeltungsteuer aus und verursacht Spreads und Gebühren. Beachten Sie zudem das Marktrisiko, weil Sie zwischen Verkauf und Wiederkauf nicht investiert sind. Eine pauschale Aussage, welche Variante günstiger ist, gibt es nicht; sie hängt von Gewinnen, Freistellung und Kosten ab.
Was passiert mit Verlusttöpfen, Freistellungsauftrag und Sparplänen?
Die folgende Tabelle zeigt, was beim Wechsel automatisch mitgeht und was Sie selbst erledigen müssen.
| Element | Geht automatisch mit? | Was Sie tun müssen |
|---|---|---|
| Wertpapiere und Anschaffungsdaten | Ja, bei Übertrag | Einstandskurse im neuen Depot prüfen |
| Verlustverrechnungstöpfe | Nein | Verlustbescheinigung beantragen oder über Steuererklärung geltend machen |
| Freistellungsauftrag | Nein | Beim alten Broker anpassen, beim neuen neu erteilen |
| Sparpläne | Nein | Beim neuen Broker neu einrichten, alten beenden |
| Vorabpauschale/Steuerdaten | Teilweise | Angaben zu Vorabpauschalen kontrollieren |
Der Freistellungsauftrag gilt nur beim jeweiligen Institut. Teilen Sie den Sparerpauschbetrag so auf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht überschreitet. Beim alten Broker sollten Sie den Auftrag bei Depotschließung reduzieren oder löschen. Offene Sparpläne laufen nicht automatisch weiter und müssen beim neuen Anbieter erneut angelegt werden.
Beantragen Sie bei Ihrem alten Broker rechtzeitig vor dem Übertrag eine Verlustbescheinigung, wenn im laufenden Jahr Verluste aufgelaufen sind. Der Antrag ist nach § 43a Absatz 3 EStG bis zum 15. Dezember zu stellen. Ohne Bescheinigung gehen die Verluste im alten Depot verloren und lassen sich nur noch über die Steuererklärung geltend machen.
Welche Sonderfälle gibt es?
Nicht alle Wertpapiere sind übertragbar. Manche Broker können Auslandsaktien nur bei bestimmten Verwahrstellen führen, und Fonds, die beim neuen Anbieter nicht handelbar sind, werden teilweise abgewiesen. Bruchstücke von Aktien oder Sparplananteile sind teils nicht übertragbar und müssen verkauft werden. Auch Wertpapiere aus Mitarbeiteraktienprogrammen, Wertpapiere im Sperrdepot oder bei Treuhandlösungen brauchen Sonderabsprachen. Vorab-Klärung mit dem neuen Broker lohnt sich daher.
Bei Krypto-Werten ist ein Übertrag zwischen Anbietern eine technische Transaktion mit eigenen Regeln; hierzu steht mehr im Beitrag zu Krypto-Wallets. Weitere Themen zu Depot und Broker finden Sie in der Rubrik Depot & Broker.
Welche Checkliste hilft vor dem Übertrag?
Mit einer kurzen Checkliste vermeiden Sie die häufigsten Verzögerungen:
- Bestandsliste mit ISIN, Stückzahl und Einstandskurs aus dem alten Depot exportieren.
- Beim neuen Broker prüfen, ob alle Wertpapiere verwahrt und gehandelt werden können.
- Offene Orders und Sparpläne im alten Depot stornieren oder beenden.
- Nicht kurz vor einem Dividendentermin oder zum Jahreswechsel übertragen, wenn Sie Abrechnungen vermeiden wollen.
- Verlustbescheinigung beantragen, wenn Verluste im Verlusttopf liegen.
- Freistellungsaufträge anpassen, damit die Summe 1.000 Euro nicht übersteigt.
- Nach Eingang Bestand, Stückzahlen und Einstandskurse mit der Liste vergleichen.
Planen Sie den Übertrag nach Möglichkeit nicht in die letzte Dezemberwoche. In dieser Zeit sind Banken mit Jahresabschlussarbeiten ausgelastet, und Aufträge dauern länger. Wer Verluste steuerlich nutzen möchte, sollte Fristen frühzeitig prüfen. Mehr zur Verrechnung von Verlusten steht im Beitrag zur Verlustverrechnung, der Begriff Depotübertrag ist im Börsenlexikon erklärt.
- Der neue Broker stößt den Depotübertrag an, der Auftrag läuft vom alten zum neuen Institut.
- Ein Übertrag ist ohne Gegenleistung in der Regel steuerneutral, Verkauf und Neukauf nicht.
- Die Dauer liegt meist zwischen einer und drei Wochen.
- Verlusttöpfe, Freistellungsaufträge und Sparpläne müssen Sie selbst neu regeln.
- Beantragen Sie eine Verlustbescheinigung rechtzeitig, spätestens zum 15. Dezember.
Häufige Fragen
Kostet ein Depotübertrag Geld?
Das hängt vom Anbieter. Manche übernehmen die Gebühren des alten Brokers, andere nicht. Die Entgelte stehen im Preisverzeichnis.
Kann ich ETFs und Aktien gleichzeitig übertragen?
Ja, ein Sammelübertrag mehrerer Positionen ist üblich, sofern der neue Broker alle Wertpapiere verwahren kann.
Verliere ich beim Übertrag Steuervorteile?
Verlusttöpfe gehen nicht mit. Mit einer Verlustbescheinigung bzw. über die Steuererklärung bleiben Verluste nutzbar.
Muss ich das alte Depot schließen?
Nein, aber ungenutzte Depots können Kosten verursachen. Schließen Sie das Depot nach vollständigem Eingang der Wertpapiere.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 43a – Bemessung der Kapitalertragsteuer
- BaFin – Verbraucherinformationen zu Wertpapierdepots
- Bundesfinanzministerium – Kapitalerträge
Stand: Oktober 2026