Kurz erklärt: Freistellungsauftrag: Mit dem Freistellungsauftrag weist ein Kunde seine Bank an, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Betrag nicht mit Abgeltungsteuer zu belegen, sodass der Sparerpauschbetrag automatisch genutzt wird.
Ohne Auftrag zieht die Bank bei jeder Dividende oder Zinszahlung Steuer ab, auch wenn der Freibetrag eigentlich ausreichen würde. Den Betrag müsste man dann über die Steuererklärung zurückholen.
Einrichten
- Online im Banking-Portal oder per Formular.
- Angabe der Steuer-Identifikationsnummer und des Betrags.
- Gültigkeit unbefristet oder bis zu einem Datum.
Verteilung auf mehrere Banken
Die Summe aller Aufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen. Beispiel: 1.000 € Gesamtbetrag könnten als 600 € bei Bank A und 400 € bei Bank B verteilt sein. Das Bundeszentralamt für Steuern prüft die Meldungen. Wer zu viel verteilt, muss den übersteigenden Teil nachversteuern.
Änderungen im Jahresverlauf
Aufträge lassen sich ändern, zum Beispiel wenn eine Bank mehr Erträge erwartet als die andere. Eine Änderung wirkt für das laufende Jahr nur auf noch nicht bezahlte Erträge. Bereits einbehaltene Steuern bekommt man über die Steuererklärung zurück.
Nicht jeder nutzt ihn.
Bei Ehepaaren kann ein gemeinsamer Auftrag über 2.000 € erteilt werden. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts ist eine Alternative bei sehr niedrigem Einkommen; sie befreit komplett von Abzug. Der Auftrag wirkt nur beim Institut, bei dem er erteilt wird.
Zu beachten: Ein Auftrag, der in einem Jahr nicht ausgeschöpft wird, geht nicht auf das nächste über.
Beim Wechsel der Bank sollte der Auftrag bei der alten Bank gekürzt oder gelöscht werden, damit der Betrag frei wird. Unterschriebene Formulare ersetzen heute meist die Online-Eingabe im Kundenportal, die Wirkung beginnt in der Regel nach wenigen Tagen.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern: Freistellungsaufträge · Stand: Oktober 2026