Kurz erklärt: Aktie ist ein Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft und dem Inhaber Vermögensrechte wie Dividende sowie Mitverwaltungsrechte einräumt.
Wer eine Aktie kauft, wird Miteigentümer, in der Regel allerdings nur mit einem winzigen Anteil. Ein Konzern wie Siemens hat hunderte Millionen Aktien ausgegeben; ein einzelnes Stück berechtigt also nur zu einem Bruchteil des Unternehmens.
Welche Rechte hängen daran?
- Dividende, soweit die Hauptversammlung eine ausschüttet.
- Stimmrecht in der Hauptversammlung bei Stammaktien.
- Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen.
- Anteil am Liquidationserlös, falls die Gesellschaft aufgelöst wird.
Stammaktie und Vorzugsaktie
Vorzugsaktien haben meist kein Stimmrecht, bieten dafür aber häufig einen Vorrang bei der Dividende. Namensaktien sind auf eine Person im Aktienregister eingetragen, Inhaberaktien sind bei Börsenunternehmen in Deutschland praktisch nur noch als Sammelurkunde üblich.
Woher kommt die Rendite?
Zwei Quellen bestimmen den Ertrag: Kursänderungen und Dividenden. Beide können ausfallen oder negativ sein. Im Insolvenzfall stehen Aktionäre am Ende der Gläubigerreihe, der Einsatz kann vollständig verloren gehen.
Eine einzelne Aktie trägt ein Unternehmensrisiko, das durch Streuung über viele Werte, etwa in einem ETF, gesenkt werden kann. Aktien werden in Deutschland über die Börse oder außerbörslich gehandelt, die Abwicklung erfolgt über das Depot. Die Kennung ist die ISIN beziehungsweise die WKN.
Aktie im Depot.
Gekauft wird in ganzen Stücken, bei vielen Brokern auch als Bruchstück über Sparpläne. Die Aktie wird als Girosammelverwahrung im Depot geführt und gehört zum Sondervermögen des Kunden. Wer Aktien kaufen möchte, braucht ein Depot, ein Verrechnungskonto und die ISIN des Wertpapiers. Die Abrechnung enthält Kurs, Stückzahl, Gebühren und den Handelsplatz.
Quelle: Aktiengesetz (AktG), Gesetze im Internet · Stand: Oktober 2026