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Steuern

Quellensteuer

Kurz erklärt: Quellensteuer ist eine Steuer, die ein Land bereits an der Quelle der Zahlung einbehält, etwa auf Dividenden ausländischer Aktien, bevor der Betrag den Anleger erreicht.

Zahlt ein Unternehmen aus den USA, der Schweiz oder Frankreich eine Dividende an einen deutschen Anleger, behält der Quellenstaat Steuer ein. Die Sätze sind unterschiedlich: Die USA erheben ohne Abkommen 30 %, mit gültigem Formular W-8BEN ermäßigt auf 15 %. Die Schweiz behält 35 % ein, davon sind bei Nachweis 15 % endgültig.

Anrechnung in Deutschland

Die Bank rechnet ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer an, in der Regel bis zur Höhe von 15 %. Ein darüber hinausgehender Betrag kann, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen es erlaubt, nur beim ausländischen Finanzamt zurückgefordert werden. Das verursacht Aufwand.

Beispiel

100 € Dividende aus der Schweiz: 35 € Quellensteuer. Davon werden 15 € auf die deutsche Abgeltungsteuer von 26,375 € angerechnet, sodass in Deutschland noch 11,38 € anfallen. 20 € können in der Schweiz zurückgefordert werden.

Auswirkungen bei ETFs

  • ETFs zahlen Quellensteuer auf Fondsebene, die im Kurs steckt.
  • Das Domizil des Fonds (Irland, Luxemburg) beeinflusst, welche Abkommen genutzt werden können.

Auf der Abrechnung erscheint die Quellensteuer als eigener Posten. Sie verringert die Nettodividende, ist aber teils anrechenbar. Für die Praxis zählt: Der Quellensteuersatz kann die Nettorendite eines Landes deutlich verändern.

In der Steuerbescheinigung der Bank steht, welcher Betrag angerechnet wurde. Über das Formular W-8BEN erreichen Anleger bei US-Aktien den Satz von 15 %; das Formular wird in der Regel vom Broker bereitgestellt und gilt einige Jahre. Ohne Formular bleibt es bei 30 %.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern: Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen · Stand: Oktober 2026