Keine Anlageberatung · Wertpapiere und Kryptowerte bergen Verlustrisiken

Steuern

Haltefrist

Kurz erklärt: Haltefrist ist der Zeitraum, nach dem ein Gewinn aus dem Verkauf bestimmter Vermögenswerte steuerfrei bleiben kann; bei Kryptowerten in Deutschland beträgt sie ein Jahr.

Bei Aktien und ETFs gibt es seit 2009 keine Haltefrist mehr: Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer, egal wie lange man die Papiere hielt. Anders ist es bei privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 des Einkommensteuergesetzes, wo Gewinne nach Ablauf der Frist steuerfrei sind.

Kryptowerte

Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte länger als ein Jahr hält, bleibt bei einem Verkauf steuerfrei. Innerhalb der Frist sind Gewinne steuerpflichtig, soweit die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr überschritten wird. Die Frist beginnt mit der Anschaffung, jeder Kauf hat eigene Fristen. Das FIFO-Prinzip (älteste zuerst) gilt nach Ansicht der Finanzverwaltung, wallet-weise Betrachtung ist zu dokumentieren.

Besonderheiten

  • Tausch von Coin gegen Coin zählt als Veräußerung und löst eine neue Anschaffung aus.
  • Bei Verleihen von Kryptowerten (Lending) kann sich die Frist nach Ansicht der Verwaltung auf zehn Jahre verlängern.
  • Der Fristlauf wird nach dem Datum der Anschaffung und nicht nach Kalenderjahr gezählt.

Weitere Anwendungsfälle

Bei Immobilien beträgt die Frist zehn Jahre, bei Edelmetallen wie Gold ein Jahr. Ein Verkauf einen Tag zu früh kann steuerpflichtig sein, weshalb auf genaue Daten zu achten ist.

Verluste innerhalb der Frist lassen sich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften des gleichen Jahres verrechnen und können vor- und zurückgetragen werden.

Steuerliche Beurteilungen im Einzelfall, etwa bei Airdrops, Hard Forks oder DeFi, werden von der Finanzverwaltung in Schreiben erläutert und ändern sich. Hierzu sind die aktuellen Texte des Bundesfinanzministeriums maßgeblich; Rechtsberatung ersetzt dieses Lexikon nicht.

Quelle: Einkommensteuergesetz § 23, Gesetze im Internet · Stand: Oktober 2026