Kurz erklärt: Staking bedeutet, Kryptowerte in einem Proof-of-Stake-Netzwerk zu hinterlegen, um an der Validierung von Transaktionen teilzunehmen und dafür Belohnungen in Form weiterer Coins zu erhalten.
Bei Proof-of-Stake bestimmen nicht Rechenleistung, sondern gesperrte Coins, wer neue Blöcke bestätigen darf. Validatoren hinterlegen dazu einen Einsatz. Handeln sie unehrlich oder fallen sie aus, kann ein Teil ihres Einsatzes einbehalten werden (Slashing).
Wege des Stakings
- Eigener Validator: erfordert technisches Wissen und je nach Netzwerk einen Mindesteinsatz, bei Ethereum 32 ETH.
- Staking über Börsen oder Dienstleister: Der Anbieter übernimmt den Betrieb gegen einen Anteil an den Erträgen.
- Liquid Staking: Der Nutzer erhält einen handelbaren Beleg über die gestakten Coins.
Risiken
Die angegebenen Renditen sind variabel und in Coins gerechnet, nicht in Euro. Fällt der Kurs stärker als die Belohnung, entsteht dennoch ein Verlust. Hinzu kommen Sperrfristen, technische Fehler und Gegenparteirisiko bei Dienstleistern.
Steuerlicher Hinweis
Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung sind Staking-Erträge sonstige Einkünfte, die mit dem Wert zum Zufluss anzusetzen sind. Es gilt eine Freigrenze von 256 € pro Jahr für solche Einkünfte. Details regelt das BMF-Schreiben zur Besteuerung von Kryptowerten, das mehrfach aktualisiert wurde.
Staking ist von Mining abzugrenzen, das Rechenleistung statt Kapital bindet.
Ein Beispiel: Wer 10 ETH mit einer jährlichen Belohnung von 3 % staked, erhält rechnerisch 0,3 ETH im Jahr. Sinkt der Ether-Kurs im gleichen Zeitraum um 20 %, überwiegt der Kursverlust die Belohnung deutlich. Die Rendite ist keine feste Verzinsung.
Neben dem direkten Staking existieren Angebote von Banken und Fonds, die Erträge ausschütten. Dabei sind die Bedingungen zu lesen: Wer sperrt die Coins, was passiert bei Ausfall des Anbieters und wie werden Erträge ausgewiesen.
Quelle: BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten · Stand: Oktober 2026