Kurz erklärt: Börsengang (IPO) ist die erstmalige Platzierung von Aktien eines Unternehmens an der Börse, durch die Anteile für Anleger handelbar werden und das Unternehmen frisches Kapital erhalten kann.
Vor dem Börsengang gehört das Unternehmen meist wenigen Eigentümern. Mit dem IPO (Initial Public Offering) öffnet es sich für einen breiten Anlegerkreis. Banken begleiten den Prozess als Konsortium.
Ablauf
- Vorbereitung: Rechnungslegung, Rechtsform, Prospekt.
- Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin.
- Bookbuilding: Anleger geben Gebote innerhalb einer Preisspanne ab.
- Festlegung des Ausgabepreises und Erstnotiz.
Primär und Sekundär
Verkauft das Unternehmen neue Aktien, fließt das Geld in die Kasse (Kapitalerhöhung). Verkaufen Altaktionäre ihre Anteile, erhalten sie den Erlös. Oft ist es eine Mischung.
Risiken für Zeichner
Der erste Kurs kann deutlich über oder unter dem Ausgabepreis liegen. Zuteilungen sind bei gefragten Emissionen oft knapp, Privatanleger erhalten teils nur einen Bruchteil ihres Wunsches. Die Datenlage ist bei jungen Börsenunternehmen dünn: Es gibt wenig Historie, um die Qualität zu beurteilen. Studien zeigen, dass die langfristige Kursentwicklung von Neuemissionen im Durchschnitt hinter dem Markt zurückbleiben kann.
Die Details stehen im Prospekt, der vor dem Angebot veröffentlicht werden muss.
Nach dem Börsengang.
Nach der Erstnotiz gelten Pflichten: Quartalsmitteilungen oder Halbjahreszahlen, Ad-hoc-Meldungen bei Kurs relevanten Ereignissen, Stimmrechtsmitteilungen. Bestehende Eigentümer unterliegen oft einer Lock-up-Frist von meist sechs Monaten, in der sie Aktien nicht verkaufen dürfen. Läuft die Frist aus, kann zusätzliches Angebot an den Markt gelangen. Das erklärt gelegentliche Kursbewegungen nach einem Börsengang.
Daten zur Orientierung liefern die Börsen selbst: Die Deutsche Börse veröffentlicht Listen zu Neuemissionen mit Ausgabepreis, Platzierungsvolumen und Erstnotiz. Die Auswertung zeigt, dass es nach Börsengängen sowohl starke Anfangsgewinne als auch Verluste gab, ohne dass sich daraus ein Muster für den einzelnen Fall ableiten ließe.
Quelle: BaFin: Wertpapierprospekte · Stand: Oktober 2026