ETFs & Fonds
Thesaurierend oder ausschüttend: Unterschiede bei ETFs

Ein thesaurierender ETF behält die Erträge im Fonds und legt sie neu an, ein ausschüttender ETF zahlt Dividenden und Zinsen regelmäßig an Sie aus. Beide bilden denselben Index ab, unterscheiden sich aber bei Liquidität und Steuerzeitpunkt.
Bei thesaurierenden ETFs bleibt das Geld im Fonds, bei ausschüttenden fließt es aufs Verrechnungskonto. Steuerlich entsteht bei thesaurierenden Fonds jährlich die Vorabpauschale, bei ausschüttenden die Steuer auf die Ausschüttung. Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20 Prozent. Welche Variante besser passt, hängt vom Ziel ab: Wer laufende Einnahmen braucht, nutzt eher ausschüttende ETFs, wer langfristig aufbauen will, oft thesaurierende. Eine Empfehlung ist das nicht.
Was bedeutet thesaurierend und ausschüttend?
Ein thesaurierender ETF reinvestiert Erträge wie Dividenden unmittelbar im Fonds. Der Anteilspreis steigt entsprechend, Sie erhalten keine Zahlung. Ein ausschüttender ETF überweist die Erträge in der Regel ein- bis viermal im Jahr an Ihr Verrechnungskonto. Der Anteilspreis sinkt am Ausschüttungstermin um den Auszahlungsbetrag.
Die Gesamtrendite vor Steuern ist theoretisch gleich, weil das Geld entweder im Fonds oder auf Ihrem Konto liegt. Praktisch unterscheiden sich Ergebnisse, weil Ausschüttungen erst wieder angelegt werden müssen, dabei Kosten entstehen können und Steuerzahlungen zu anderen Zeitpunkten anfallen.
Wie werden beide Varianten steuerlich behandelt?
Bei ausschüttenden ETFs werden die Ausschüttungen im Jahr der Zahlung besteuert. Bei thesaurierenden ETFs ermittelt die Bank jährlich die Vorabpauschale, einen pauschalen Mindestertrag, der als zugeflossen gilt. Auf beide wirkt die Teilfreistellung: Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent. Bei Anleihefonds gibt es keine Teilfreistellung.
Die Vorabpauschale berechnet sich aus dem Fondswert am 1. Januar, multipliziert mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7, abzüglich der Ausschüttungen im Jahr. Sie ist durch die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt, und bei Kauf im Jahresverlauf wird sie anteilig gekürzt. Der Basiszins betrug 2024 2,29 Prozent, 2025 2,53 Prozent und 2026 laut Bundesfinanzministerium (Schreiben vom 13. Januar 2026) 3,20 Prozent. Die Steuer auf die Vorabpauschale für 2026 wird am ersten Werktag des Folgejahres, also Anfang Januar 2027, vom Konto abgebucht.
Wie sieht ein Rechenbeispiel aus?
Fiktives Beispiel: Ein thesaurierender Aktien-ETF hat am 1. Januar 2026 einen Wert von 10.000 Euro. Das Basisertrag beträgt 10.000 × 3,20 Prozent × 0,7 = 224 Euro. Nach Teilfreistellung von 30 Prozent bleiben 156,80 Euro steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 26,375 Prozent (Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag) wären das rund 41 Euro. Bei vollständig genutztem Freistellungsauftrag fällt keine Steuer an. Voraussetzung ist, dass der Fonds im Jahr genug Wertzuwachs hatte, sonst ist die Pauschale niedriger oder null.
Beim ausschüttenden ETF mit 100 Euro Ausschüttung sind nach Teilfreistellung 70 Euro steuerpflichtig, also rund 18 Euro Steuer ohne Freistellung. Fällt der Fondswert im Jahr, entsteht gar keine Vorabpauschale, denn sie ist durch die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt. Beide Beispiele zeigen: Die Steuer ist bei beiden Varianten Teil der Rechnung, der Zeitpunkt unterscheidet sich.
Keine Anlage- und Steuerberatung: Die Rechenbeispiele sind vereinfacht und gelten nicht für jeden Einzelfall. Steuerliche Behandlung hängt von Fondstyp, Ihrem Freistellungsauftrag und persönlichen Verhältnissen ab. Steuerregeln können sich ändern. Bei Unsicherheit ziehen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzu.
Welche Variante passt zu welchem Ziel?
Die Entscheidung richtet sich nach Ziel und Verhalten, nicht nach einem Rang. Die Tabelle fasst Unterschiede zusammen.
| Merkmal | Thesaurierend | Ausschüttend |
|---|---|---|
| Erträge | Bleiben im Fonds | Fließen aufs Konto |
| Steuer | Vorabpauschale jährlich, Rest beim Verkauf | Steuer auf Ausschüttung im Zahlungsjahr |
| Liquidität | Kein laufender Zufluss | Regelmäßige Zahlungen |
| Reinvestition | Automatisch im Fonds | Manuell oder per Sparplan nötig |
| Aufwand | Gering | Etwas höher |
Ein ausschüttender ETF passt zu Anlegern, die laufende Einnahmen wünschen. Ein thesaurierender ETF vereinfacht den langfristigen Vermögensaufbau, weil kein Geld ungenutzt liegen bleibt. Ein verbreiteter Denkfehler ist die Annahme, ausschüttende ETFs seien „sicherer“, weil man Geld bekommt. Der Kurs sinkt nach der Ausschüttung, die Substanz bleibt gleich. Die Wahl ist auch umkehrbar: Zukünftige Sparplanraten lassen sich in eine andere Variante lenken.
Prüfen Sie jedes Jahr im Januar die Steuerabrechnung Ihres Brokers auf Vorabpauschale und halten Sie auf dem Verrechnungskonto Geld bereit, denn die Steuer wird vom Konto eingezogen, nicht aus dem Fonds. Wer thesaurierende ETFs besitzt und den Sparerpauschbetrag bereits mit anderen Erträgen ausschöpft, sollte den Betrag für die Steuer bewusst einplanen.
Worauf sollten Sie bei der Auswahl noch achten?
Neben der Ertragsverwendung entscheiden Index, Kosten (TER), Fondsdomizil und Replikationsart. Bei thesaurierenden ETFs mit Sitz in Irland oder Luxemburg kann die Behandlung ausländischer Quellensteuer im Fonds anders sein als bei ausschüttenden. Einen Überblick, wie Sie ETFs für einen laufenden Sparplan einrichten, gibt der Beitrag zum ETF-Sparplan, die Rubrik ETFs & Fonds erklärt Begriffe wie Replikation und Indizes. Mit dem Sparplan-Rechner können Sie die Wirkung von Kosten und Laufzeit testen.
Was passiert beim Verkauf mit der Vorabpauschale?
Bereits besteuerte Vorabpauschalen werden beim Verkauf des ETFs auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, damit dieselben Erträge nicht doppelt besteuert werden. Die Bank führt dafür ein Konto. Vereinfachtes Beispiel: Sie kaufen Anteile für 5.000 Euro und verkaufen sie nach mehreren Jahren für 6.500 Euro. Der Gewinn beträgt 1.500 Euro. Wurden in diesen Jahren Vorabpauschalen von insgesamt 300 Euro versteuert, werden diese vom Gewinn abgezogen, bevor die Teilfreistellung angewendet wird. Der Rest unterliegt weiterhin der Abgeltungsteuer.
Beim ausschüttenden ETF läuft die Rechnung anders: Ausschüttungen wurden bereits im Zahlungsjahr versteuert, beim Verkauf zählt nur die Kursdifferenz zwischen Kauf und Verkauf. Der steuerliche Gesamteffekt beider Varianten ähnelt sich auf lange Sicht stärker, als viele Anleger annehmen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Steuerzahlung. Bei thesaurierenden ETFs bleibt ein Teil der Steuer bis zum Verkauf gestundet, bei ausschüttenden fließt sie regelmäßig.
Vergessen Sie nicht die Verlustverrechnung: Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen werden im allgemeinen Verlusttopf mit anderen Kapitalerträgen verrechnet. Wie das funktioniert, zeigt der Beitrag zur Verlustverrechnung.
- Thesaurierende ETFs reinvestieren Erträge, ausschüttende zahlen sie aus.
- Bei thesaurierenden Fonds fällt jährlich die Vorabpauschale an, der Basiszins 2026 beträgt 3,20 Prozent.
- Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
- Die Steuer auf die Vorabpauschale wird vom Verrechnungskonto abgebucht, nicht aus dem Fonds.
- Welche Variante passt, hängt von Ziel, Liquiditätsbedarf und Steuersituation ab.
Häufige Fragen
Ist ein thesaurierender ETF steuerfrei?
Nein. Auch thesaurierende ETFs unterliegen der Vorabpauschale und beim Verkauf der Abgeltungsteuer auf Gewinne, abzüglich Freistellung.
Zahlt jeder ausschüttende ETF Dividenden?
Ausschüttende ETFs zahlen die im Fonds erhaltenen Erträge aus. Die Höhe und Häufigkeit unterscheiden sich je nach Fonds und Index.
Was ist die Vorabpauschale?
Sie ist ein gesetzlich festgelegter Mindestertrag, der bei thesaurierenden Fonds jährlich besteuert wird, damit die Steuer nicht komplett bis zum Verkauf aufgeschoben wird.
Kann ich von thesaurierend zu ausschüttend wechseln?
Ein Wechsel erfordert den Verkauf und Neukauf, wodurch steuerpflichtige Gewinne entstehen können. Für neue Sparplanraten ist ein Wechsel ohne Verkauf möglich.
Quellen
- Investmentsteuergesetz § 18 – Vorabpauschale
- Investmentsteuergesetz § 20 – Teilfreistellung
- Bundesfinanzministerium
Stand: Oktober 2026