Kurz erklärt: Ausschüttend nennt man Fonds und ETFs, die erwirtschaftete Erträge wie Dividenden und Zinsen in regelmäßigen Abständen als Barbetrag an die Anleger auszahlen.
Bei einem ausschüttenden Fonds wird der Ertrag nicht im Fondsvermögen belassen, sondern überwiesen, meist einmal oder mehrmals im Jahr. Der Anteilspreis sinkt am Ausschüttungstag um den ausgezahlten Betrag, ähnlich wie bei einer Aktie am Ex-Tag.
Steuern auf die Ausschüttung
Die Auszahlung zählt zu den Kapitalerträgen. Nach Abzug der Teilfreistellung unterliegt der Rest der Abgeltungsteuer, sofern der Sparerpauschbetrag überschritten wird. Eine Vorabpauschale fällt nicht an, soweit im Jahr Ausschüttungen geflossen sind, die sie übersteigen.
Beispiel
Ein Anleger hält ETF-Anteile im Wert von 20.000 €. Die Ausschüttungsrendite liegt bei 2 %, das sind 400 € im Jahr. Bei einem Aktienfonds mit 30 % Teilfreistellung sind davon 280 € zu versteuern. Bleibt der Betrag im Rahmen des Freistellungsauftrags, entsteht keine Steuer.
Praktische Aspekte
- Der Betrag muss aktiv wieder investiert werden, wenn man ihn nicht benötigt, und verursacht Transaktionskosten.
- Ausschüttungstermine finden sich im Factsheet.
- Die Höhe ist nicht garantiert und hängt von den Erträgen der enthaltenen Werte ab.
Die Entscheidung zwischen ausschüttend und thesaurierend ist keine Frage von richtig oder falsch, sondern des Zwecks. Auf Fondsebene unterscheiden sich die Gesamtrenditen vor Steuern kaum.
Bei Fonds mit Ausschüttung entstehen Zahlungen auch in Verlustjahren, wenn Erträge aus Vorjahren oder Substanz ausgeschüttet werden. Deshalb ist die Ausschüttung kein verlässlicher Hinweis auf die tatsächliche Wertentwicklung eines Fonds.
Manche ETFs schütten vierteljährlich aus, andere einmal jährlich. Der Rhythmus ergibt sich aus den Fondsbedingungen und kann bei Fonds auf Anleihen oder Immobilien häufiger sein als bei breiten Aktienindizes.
Quelle: Investmentsteuergesetz (InvStG), Gesetze im Internet · Stand: Oktober 2026