Kurz erklärt: Ordergebühr ist das Entgelt, das Broker oder Banken für die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrags berechnen, meist als Festbetrag, Prozentsatz oder Kombination mit Mindest- und Höchstbetrag.
Es gibt keine einheitliche Preisstruktur. Banken nehmen oft einen Prozentsatz des Ordervolumens, etwa 0,25 % mit Mindestgebühr. Online-Broker arbeiten häufiger mit Festpreisen oder Flatfees je Order, manche mit Gratisangeboten bei bestimmten Handelsplätzen.
Bestandteile der Gesamtkosten
- Grundgebühr des Brokers.
- Börsenplatzentgelt, das je nach Börse extra anfällt.
- Fremdspesen und Maklercourtage.
- Spread, der nicht auf der Abrechnung erscheint.
Beispiel
Eine Order über 3.000 € kostet bei 0,25 % Provision 7,50 €, bei einem Festpreis von 4,90 € plus 2,00 € Börsenplatzentgelt insgesamt 6,90 €. Bei einem Sparplan von 50 € wären 1,50 € Gebühr bereits 3 % der Rate, ein Preis, der bei kleinen Beträgen den Vorteil schnell auffrisst.
Teilausführungen und Limits
Bei geteilten Ausführungen können mehrere Gebühren anfallen. Manche Anbieter berechnen zusätzlich für Limit-Orders, Stop-Orders oder Änderungen und Streichungen. Das Preis- und Leistungsverzeichnis nennt die Fälle.
Für die Wahl entscheidend ist das eigene Handelsverhalten: Wer selten und in größeren Beträgen handelt, zahlt bei Prozentmodellen anders als bei Festpreisen. Wer häufig kleine Beträge kauft, schaut auf Pauschalen oder kostenlose Sparpläne.
Bei Fonds und ETFs kann ein Ausgabeaufschlag hinzukommen, wenn man nicht über die Börse kauft. Er liegt bei klassischen Fonds oft bei mehreren Prozent, bei ETFs entfällt er meist. Wer die Gesamtkosten vergleicht, findet die Zusammenstellung im Kosteninformationsblatt der Bank.
Erwähnenswert ist die Mindestgebühr: Viele Banken setzen sie bei 5 bis 10 €, wodurch kleine Orders besonders teuer werden. Bei Orders unter 1.000 € ist ein Festpreis oder ein Broker mit niedriger Mindestgebühr daher meist günstiger als ein Prozentmodell.
Quelle: Verbraucherzentrale: Kosten beim Wertpapierhandel · Stand: Oktober 2026