Kurz erklärt: MiCA (Markets in Crypto-Assets) ist die EU-Verordnung 2023/1114, die einheitliche Regeln für Kryptowerte, deren Emittenten und Dienstleister festlegt und seit 30. Dezember 2024 vollständig gilt.
Die Verordnung gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt viele nationale Sonderlösungen und schafft einen europäischen Pass: Wer in einem Land zugelassen ist, darf in der gesamten EU tätig werden.
Was geregelt wird
- Zulassung von Krypto-Dienstleistern (CASP) wie Börsen und Verwahrern.
- Regeln für E-Geld-Token und vermögenswertreferenzierte Token (Stablecoins).
- Whitepaper-Pflicht für öffentliche Angebote von Kryptowerten.
- Marktmissbrauchsregeln gegen Insiderhandel und Manipulation.
Was nicht darunter fällt
Vollständig dezentrale Dienste ohne Betreiber, NFTs einzelner Art und Kryptowerte, die schon als Finanzinstrumente gelten, sind nicht oder nur eingeschränkt erfasst. Für Letztere bleibt die MiFID-II-Regulierung maßgeblich.
Bedeutung für Privatanleger
Anbieter müssen Informationspflichten erfüllen, Kundenvermögen getrennt verwahren und Interessenkonflikte offenlegen. Die Verordnung schafft jedoch weder eine Einlagensicherung noch Kursschutz. Verbraucher sollten prüfen, ob der Anbieter im Register der Aufsicht oder der ESMA geführt wird. In Deutschland ist die BaFin die zuständige Behörde.
Übergangsfristen für bestehende Anbieter liefen je nach Mitgliedstaat bis spätestens Mitte 2026. Details zu einzelnen Zulassungen veröffentlicht die ESMA in einem Register.
Auch Werbung für Kryptowerte unterliegt Regeln: Sie muss klar als solche erkennbar, fair und nicht irreführend sein. Anbieter müssen auf Risiken hinweisen, was in Anzeigen und Social-Media-Beiträgen zunehmend sichtbar wird. Zuständig für Verstöße sind die nationalen Aufsichtsbehörden.
Beispiel für die Wirkung: Ein Anbieter, der vor MiCA nur eine nationale Erlaubnis hatte, benötigt nun die Zulassung als CASP, um in anderen EU-Ländern aktiv zu sein. Fehlt sie, darf er seine Dienste nicht anbieten. Für Anleger ist das Register der Aufsicht daher die erste Anlaufstelle, um die Berechtigung zu prüfen.
Quelle: EU-Verordnung 2023/1114 (MiCA), EUR-Lex · Stand: Oktober 2026